AGB

Sobald du eine Leistung von Sailrs beziehst, möchtest du sicher genau wissen, wie die Zusammenarbeit mit Sailrs läuft.

Selbstverständlich haben wir im Zuge der Zusammenarbeit einen Vertrag erstellt. Teil deines Projekt Vertrages sind stets unsere AGB.

  1. Das Urheberrecht am Quellcode verbleibt Sailrs, welche sich verpflichtet, diesen sicher aufzubewahren. Sailrs hat das Recht diesen für weitere Projekte zu nutzen, sofern diese nicht in direkter Konkurrenz zum Auftraggeber stehen.
  2. Mit der Endabnahme und der letzten Zahlung räumt Sailrs dir ein nicht ausschließliches, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an den Quellcode ein. Dieses Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten einschließlich der Bearbeitung.
  3. Die Übertragung des Nutzungsrechts an Dritte bedarf der Zustimmung von Sailrs. Dies gilt auch für die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Veränderung des Quellcodes. Entstehen durch die Weitergabe an Dritte, die Vervielfältigung oder Veröffentlichung des Quellcodes für Sailrs Schäden, so verpflichtest du dich, diese uns verschuldensunabhängig zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn wir dieser Handlung zugestimmt haben.

2.1. Allgemeines

  1. Kündigt einer von uns, so gilt die Vereinbarung über die Rechte
  2. am vollendeten Quellcode für den unvollendeten entsprechend. Das Nutzungsrecht wird in diesem Falle nicht mit der Endabnahme und der letzten Zahlung eingeräumt, sondern mit der Erfüllung sämtlicher noch bestehender Vergütungspflichten.
  3. Im Falle der ordentlichen Kündigung einer Partei oder der außerordentlichen Kündigung durch dich bekommst darüber hinaus das Recht, den Quellcode an einen zur Vervollständigung beauftragten Dritten zur Verfügung zu stellen und zum Zwecke der Vervollständigung selbst, oder durch den Dritten den Quellcode zu ändern. Im Falle der Veröffentlichung des Quellcodes an einen Dritten ist zu gewährleisten, dass dieser den veröffentlichten Quellcode weder für weitere Projekte verwendet, noch selbst veröffentlicht.

2.2. Ordentliches Kündigungsrecht

  1. Jeder von uns kann ohne weitere Voraussetzungen und ohne Begründung jederzeit ordentlich kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ordentliche Kündigungsrecht erlischt mit der Endabnahme.
  2. Macht eine Partei von ihrem ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, so sind die auf bereits angefangene, noch nicht abgenommene Userstories angefallenen Stunden zu bezahlen. Dies gilt nicht, sofern eine Abnahme der jeweiligen Userstorie bereits möglich ist. In diesem Fall ist die bereits angefangene Userstorie abzunehmen.
  3. Für diese Zahlungspflicht gelten die Bestimmungen über den Kostenrahmen, die Zahlungsmodalitäten und den Zahlungsverzug entsprechend.

2.3. Außerordentliches Kündigungsrecht

  1. Jede Partei kann aufgrund des Vorliegens eines wichtigen Grundes jederzeit schriftlich außerordentlich kündigen. In dem Kündigungsschreiben muss der wichtige Grund angegeben werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn du dich im Zahlungsverzug für eine Vergütungspflicht befindest und trotz erneuter Aufforderung zur Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen dieser Pflicht nachkommst.
  2. Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch dich sind Aufwände für bereits angefangene, noch nicht abgenommene Userstories nicht zu vergüten.
  3. Im Falle der außerordentlichen Kündigung durch uns ist für eine bereits angefangene, noch nicht abgenommene Userstorie die bereits angefallenen Stunden zu vergüten. Besteht hierüber Streit, so ist im Zweifel die im Angebot zu dieser Userstorie angegebene Schätzung zu bezahlen.
  4. Diese Vergütungspflicht für bereits angefangene, noch nicht abgenommene Userstories wird zum Zeitpunkt des Zugangs der außerordentlichen Kündigung sofort fällig.
  5. Bezüglich dieser Entgeltforderung kommst du spätestens in Zahlungsverzug, wenn du nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit leistest. Dies gilt nicht, wenn die Leistung aufgrund eines Umstandes unterbleibt, welchen du nicht zu vertreten hast. In diesem Falle beginnt die 14 Tage Frist zu laufen ab dem Zeitpunkt, in welchem der hindernde Umstand wegfällt.
  1. Wir beide verpflichten uns, die uns während des Projekts bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen ausschließlich für die Erbringung der Leistung zu verwenden. Dies gilt auch für alle anderen während des Projekts bekannt gewordenen Kenntnisse, Informationen sowie übergebene Unterlagen. Jede anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Die Parteien haben die von ihnen eingesetzten Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
  2. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
  3. Beide Parteien haben das Recht die Zusammenarbeit als solche Dritten zu offenbaren. Die Offenbarung des genauen Details bedarf der Zustimmung des anderen Teils. Sailrs bekommt das Recht, dieses Projekt als Referenzprojekt zu verwenden und dich als Referenzkunden listen zu dürfen.
  4. Erlangen die Parteien im Rahmen des Projektes personenbezogene Daten, so ist es ihnen untersagt, diese außerhalb der Zweckbindung dieses Projektes zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Das weitere regelt § 5 BDSG. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
  1. Soweit eine Ursache, die Sailrs nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik, Aussperrung und höhere Gewalt, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann Sailrs eine angemessene Verschiebung von Terminen und eine angemessene Verlängerung einer Sprintzeit verlangen. Insbesondere liegt für die Dauer der Ausfallzeit keine Pflichtverletzung vor.
  2. Liegt die Ursache in deinem Verantwortungsbereich und erhöht sich hierdurch unser Aufwand, so ist dieser erhöhte Aufwand nach vollem Stundenlohn zu vergüten. Für diese erhöhte Vergütung gilt weder der Gesamtkostenrahmen, noch wird dieser bei dem Gesamtkostenrahmen mitberechnet.
  3. Sailrs hat dir derartige Behinderungen und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die höhere Gewalt ununterbrochen länger als 3 Monate an, so liegt hierin ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung.
  4. Diese Vereinbarungen gelten, sofern sie ihrem Sinn nach Anwendung finden können, entsprechend für von dir nicht zu vertretende Ursachen, die deinen Geschäftsbetrieb beeinträchtigen.
  1. Bis zur Endabnahme werden Mängel nach den im Rahmen der Teilabnahme getroffenen Vereinbarungen gehandhabt.
  2. Bestehen oder treten nach der Endabnahme Mängel auf, so ist Sailrs berechtigt diese Mängel durch zweifache Nacherfüllung zu beseitigen. Eine angemessene Fristsetzung für einen Schadensersatz statt der Leistung kann erst nach Fehlschlag des zweiten Nacherfüllungsversuches erfolgen (Recht zur “dritten Andienung").
  3. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn auch der zweite Nacherfüllungsversuch fehlgeschlagen ist, Sailrs einen der beiden Nacherfüllungsversuche verweigert oder nach Fehlschlag des ersten Nacherfüllungsversuches nicht unverzüglich mit dem zweiten beginnt, dir das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist oder nach Fehlschlag des ersten Nacherfüllungsversuches offensichtlich ist, dass ein zweiter Nacherfüllungsversuch ohne Erfolg sein wird.
  4. Bei Fehlschlag des ersten Nacherfüllungsversuches hast du das Recht zu mindern oder nach deiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Ansprüche wegen Mängeln, sowie Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Abnahme. Der Lauf der Frist wird gehemmt, wenn Du einen Mangel innerhalb dieser Frist anzeigst.
  6. Die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber Sailrs.
  7. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Sailrs, bei arglistigem Verhalten, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
  1. In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung für ein Verschulden von Sailrs, einem gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen leistet Sailrs Schadensersatz ausschließlich, nach folgenden Maßgaben:
  2. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Sailrs nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Für sonstige Schäden haftet Sailrs unbeschränkt, sofern diese auf einem arglistigem Verhalten oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Sailrs, einem gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
  4. Aufgrund leichtfertigen Verhaltens haftet Sailrs nur für die Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden) sowie für die Verletzung von Kardinalspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung wird hierbei jedoch auf den Auftragswert beschränkt.
  5. Ansonsten haftet Sailrs nicht für leicht fahrlässiges Verhalten.
  1. Du verpflichtest Dich, die Software vor dem Einsatz, auf ihre Verwendbarkeit zu testen und uns offene Mängel unverzüglich zu melden und die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um mögliche Schäden gegenüber Dir und Dritten zu vermeiden.
  2. Fehler, die während des Betriebes auffallen (sog. verdeckte Mängel), werden von Dir unverzüglich schriftlich an uns weitergeleitet. Liegt ein verdeckter Mangel vor, verpflichtest Du Dich, sämtliche notwendigen Maßnahmen zu treffen, um mögliche Schäden gegenüber Dritten bestmöglich abzuwenden.
  1. Sailrs steht dafür ein, dass seine Leistung frei von Schutzrechten und diesen ähnlichen Ansprüchen Dritter sind und stellt dich von derartigen Ansprüchen im Innenverhältnis frei.
  2. Macht ein Dritter dir gegenüber geltend, dass eine Leistung seine Rechte verletzen würde, benachrichtigst du uns unverzüglich.
  3. Werden durch unsere Leistung Schutzrechte Dritter verletzt, so kann Sailrs nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder dir das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung Schutzrechtsfrei gestalten.
  4. Sailrs ist berechtigt, entsprechend den vorstehenden Regelungen dir die Nutzung der Leistung zu untersagen, wenn dir gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
  5. Schadensersatzansprüche deinerseits bleiben unberührt.